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Die europäische LMIV-Verordnung und die obligatorische Kennzeichnung von Lebensmitteln

Was ist die LMIV-Verordnung?

Die am 13. Dezember 2014 in Kraft getretene Verordnung (Nr. 1169/2011) betrifft alle Verkäufer nicht vorverpackter Lebensmittel: Bäcker, Konditoren, Fischhändler, Industrie, Metzger, Restaurants, etc. Der Zweck dieser Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass die Verbraucher die nötigen Informationen zu den Lebensmitteln erhalten. In der Verordnung ist unter anderem die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts von Fleisch sowie die Kennzeichnung wichtiger Allergene in Fertigprodukten festgelegt.

Folgende 14 Allergene müssen gekennzeichnet werden: 

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In dieser Liste finden Sie die Hauptursachen von Nahrungsmittelallergien nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Warum müssen Allergene gekennzeichnet werden?

Immer mehr Menschen haben eine Unverträglichkeit oder sind allergisch auf bestimmte Lebensmittel. Die wichtigsten Allergene sind: Gluten, Laktose und gewisse Lebensmittelzusatzstoffe. Der Anstieg der Nahrungsmittelallergien ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, darunter insbesondere:

  • Verzehr von immer vielfältigeren Lebensmitteln
  • Zunehmende technologische Eingriffe in der Lebensmittelindustrie.

Die Sichtbarkeit dieser Informationen ist also äußerst wichtig.

Um diese neuen Vorschriften zu erfüllen, ist es wichtig, dass Fachleute die verwendeten Allergene in Lebensmitteln für die Verbraucher klar kennzeichnen.

Die Nichteinhaltung dieser Verordnung wird als Verstoß betrachtet und mit einer Geldbuße bestraft.

 

Beispiel einer richtlinienkonformen Etikettierung

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Die Kennzeichnung von nichtverpackten frischen Produkten muss bestimmte Angaben enthalten, zum Beispiel:

  • Die genaue Bezeichnung des verkauften Produkts;
  • Eine Liste der Zutaten;
  • Allfällige Allergene ;
  • Das Gewicht ;
  • Die Herkunftsbezeichnung (für Fleisch, Milchprodukte, etc.)

 

Diese Informationen müssen sichtbar, lesbar und dauerhaft angegeben sein. Die französische Gesetzgebung verpflichtet zur Information, überlässt die Art und Weise aber dem Ermessen der Fachhändler.

Achtung: die Mindesthöhe der Kleinbuchstaben beträgt 1,2mm.